Kostenreglementierung durch einen KFZ-Gutachter

Ein KFZ-Gutachter, bspw. Auto-Experts Tassone GmbH, ist nach einem Unfall ein wichtiger Sachverständiger, um Schäden neutral zu dokumentieren, damit die Kostenkalkulation realistisch eingeschätzt werden können. Der Bericht des Gutachters ist vor Gericht valide und kann bei Zweifel vom Unfallgegner angefochten werden, sodass im Zuge dessen eine Kontrolle der Qualifikation, einschließlich des Berichtes erfolgt. Es empfiehlt sich möglichst einen Gutachter des Vertrauens zu beauftragen, sollte es zu einem Unfall. Dies setzt voraus, dass keine eigene Schuld vorliegt. Denn bei Eigenverschulden des Unfalls bestimmt der Unfallgegner den KFZ-Gutachter. Letztlich wird ein guter Sachverständiger sachlich und neutral den tatsächlichen Schaden dokumentarisch erfassen, sodass eine einwandfreie Reglementierung der Kosten erfolgen kann.

Haftpflichtschäden und Kaskoschäden

Ist gibt zwei Arten der Kosten, nämlich die Haftpflichtschäden, wobei es ich sich um Fremdschäden handelt, die auf eigene Schuld zurückzuführen sind, die von der Versicherung übernommen werden. Bei den Kaskoschäden werden Schäden am eigenen Vehikel übernommen, unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung, wie beispielsweise bei einer Teilkaskoversicherung. Diesbezüglich werden die Schäden auch bei eigenem Verschulden übernommen. Hier gelten gegebenenfalls einige Beschränkungen vonseiten der Versicherung. In den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet einen Sachverständigen anzunehmen, der von der Versicherung vermittelt wird.

Wann ist ein Sachverständiger vonnöten?

Nicht in allen Fällen ist ein KFZ-Gutachter notwendig. Denn eine Schadensregulierung geht einher mit vielen Formalien, sodass hier der Gesetzgeber einige Einschränkungen verordnet hat. Bei sogenannten Bagatelldelikten ist kein Sachverständiger vonnöten. Bei der Haftpflichtversicherungen liegt die Grenze bei 750 €. Handelt es sich um Kaskoschäden, so ist die Grenze noch höher angesetzt und liegt bei 2000 €.

Welche Datenerfassung erfolgt durch einen Gutachter?

Je nach Ausgangslage werden verschiedene Daten erfasst von einem Gutachter. Ist der Unfallhergang unklar oder liegen gegenseitige Beschuldigungen vor, wird ein Beauftragter den Unfallhergang rekonstruieren und ermitteln, welche Unfallschäden tatsächlich infolge des Unfalls entstanden sind. Dies ist vor allem im Falle von gerichtlichen Verhandlungen essenziell, um die eigenen Schuld nachzuweisen bei Unklarheiten. Zusätzlich kann ein Gutachter den aktuellen Wert des Gebrauchtfahrzeugs ermitteln, dies schließt den Wiederbeschaffungswert ein als auch die unfallbedingte Wertminderung. Mithilfe dieser Daten können die Schäden bei der Versicherung des Unfallgegners zur Geltung gebracht werden, sodass Schadensansprüche angemessen und realistisch sind.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Bei den Kosten, bezüglich des Gutachters, können nur vage Aussagen gemacht werden, bzw. es sind keine Pauschalantworten möglich. Denn jeder Unfallhergang geht mit diversen Schäden einher, die von Fall zu Fall variieren. Aufgrund dessen fällt der Aufwand zur adäquaten Ermittlung der Schäden unterschiedlich intensiv aus. In Falle eines komplexen Hergangs ist mit Kosten im höheren Preissegment zu rechnen. Der Gutachter nimmt dabei einen bestimmten Stundensatz und kann gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag machen.


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